Der Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Videos kann das dringende Bedürfnis schaffen, im Wege einstweiliger Anordnung Regelungen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung zu treffen. Maßgeblich ist, ob der Besitz der Videos Anlass zu der Annahme gibt, dass bei dem Betreffenden pädophile Neigungen vorliegen oder zumindest die Gefahr begründet ist, dass die Videos im Beisein eines Kindes angeschaut und diesem hierbei zugänglich gemacht werden.
Kindeswohlgefährdung beim Besitz kinder- bzw. jugendpornografischer Videos
30. Juli 2020 29. Juli 2020