Seit heute übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Die Vergütungsregelungen für das neu in die Regelversorgung aufgenommene Psychotherapieverfahren wurden vor wenigen Tagen von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung festgelegt, die rechtlichen Grundlagen – Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung – sind bereits vor einigen Monaten entsprechend geändert worden.
Systemische Therapie kann ab sofort mit den Krankenkassen abgerechnet werden
2. Juli 2020 2. Juli 2020