Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof im April das Urteil der 3. Großen Strafkammer – Jugendkammer – des Landgerichts Osnabrück im Verfahren um sexuellen Missbrauch in einem westafrikanischen Waisenhaus bestätigt (Urteil vom 29. August 2019, Az. 3 KLs 7/19). Die Kammer hatte einen heute 67 Jahre alte Mann aus dem Südkreis Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt.
Sexueller Missbrauch im westafrikanischen Waisenhaus
14. Juli 2020 14. Juli 2020