Die Klage eines Bürgers gegen einen Friedhofsgebührenbescheid für das Ausheben und Schließen eines Doppelwahlgrabes blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz ohne Erfolg. Die Stadt durfte die Arbeiten von einer Fremdfirma ausführen lassen und die dadurch entstandenen Kosten dem Kläger auferlegen.
Kosten für Grabherstellung auf Bürger abwälzen
15. Juli 2020 14. Juli 2020