Mit Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung angeordnete „Maskenpflicht“ voraussichtlich weiterhin rechtmäßig ist. Der im Kreis Kleve lebende Antragsteller wendet sich gegen die Verpflichtung, in bestimmten sozialen Situationen, etwa beim Einkaufen oder bei der Benutzung des Personenverkehrs eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt weiterhin
29. Juli 2020 29. Juli 2020