Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt weiterhin

29. Juli 2020

Mit Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die in der Coronaschutzverordnung angeordnete „Maskenpflicht“ voraussichtlich weiterhin rechtmäßig ist. Der im Kreis Kleve lebende Antragsteller wendet sich gegen die Verpflichtung, in bestimmten sozialen Situationen, etwa beim Einkaufen oder bei der Benutzung des Personenverkehrs eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

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