Nicht nur auf Blinker verlassen!

20. Juli 2020

Dresden/Berlin (DAV). Wer sich an einer Kreuzung nur auf den Blinker eines anderen Fahrzeugs verlässt, muss eventuell bei einem Unfall mithaften. Es muss deutlich erkennbar sein, dass der andere wirklich abbiegt. Ansonsten haftet man bei einem Unfall ganz überwiegend.

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