Trainingsfahrt von Radfahrern – Haftung bei Unfall?

11. Juli 2020

Frankfurt/Berlin (DAV). Bei Wettbewerben und sportlich angelegten Trainingsfahrten gibt es bei Unfällen einen Haftungsausschluss. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich zum Unfallzeitpunkt die Teilnehmergruppe bereits auseinander gezogen hatte und eine ruhige Phase der gemeinsamen Ausfahrt eingetreten war. Dann muss der Verursacher des Unfalls Schadensersatz zahlen.

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