Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit zwei Beschlüssen die Wegnahme von 50 Katzen durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als rechtmäßig bestätigt. Die beiden Antragsteller – eine Frau und ein Mann – bewohnen im Landkreis Bad Dürkheim gemeinsam ein Haus. Bereits im Jahr 2017 hatte die Behörde in einem vorherigen Verfahren den Katzenbestand der Antragstellerin auf fünf kastrierte Katzen beschränkt.
50 Katzen sind zu viel
31. Juli 2020 29. Juli 2020