Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit.
Handy zwischen Ohr und Schulter kann zu Bußgeld führen
Die Nutzung eines zwischen Ohr und Schulter eingeklemmten Mobiltelefons während der Fahrt kann eine bußgeldbewehrte Nutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a) der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen. Dies hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Köln in einem Beschluss vom 4. Dezember 2020 entschieden.
Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung nicht gleichheitswidrig
Die bei Einzelhandelsbetrieben für Lebensmittel nach der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Januar 2021 angeordnete Personenbegrenzung von einer Person pro 20 qm Verkaufsfläche auf der 800 qm übersteigenden Fläche verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.
Kein Merkzeichen RF wegen Infektionsgefahr mit Covid-19
Ein Anspruch auf die Zuerkennung des Merkzeichens RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) besteht nicht allein wegen der Zugehörigkeit zu einer Covid-19-Risikogruppe. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Gerichtsbescheid vom 07.12.2020 (Aktenzeichen S 30 SB 245/18) entschieden.
Manacovid … oder wie viele Tote braucht ihr noch?
Die Todeszahlen steigen, inkompetente Politiker feilschen, die Krankenhäuser ächzen unter der Corona-Last und die Pharmalobby feiert. Ein unhaltbarer Zustand, in den die Welt versetzt worden ist.
Armutskonferenz fordert Bereitstellung von FFP-2-Masken für arme Menschen
Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) hat die Verantwortlichen dringend aufgefordert armen Menschen im Saarland kostenlos FFP-2-Masken zur Verfügung zu stellen. Hier seinen insbesondere das Land als Verordnungsgeber und die Landkreise als Gesundheitsbehörden gefordert.
Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) verlangen können (Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R). Die Kläger hatten geltend gemacht, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dahinter stehende Telematikinfrastruktur wiesen Sicherheitsmängel auf, sensible Daten seien nicht ausreichend vor unberechtigtem Zugriff geschtzt.
Hunde dürfen weiter frisiert werden
Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefrisörin in einem Hundesalon ist nicht durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2021 verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss festgestellt.
Entwendung von einem Liter Desinfektionsmittel – Kündigung
Der Kläger war seit dem Jahr 2004 bei einem Paketzustellunternehmen, der Beklagten, als Be- und Entlader sowie Wäscher für die Fahrzeuge beschäftigt. Die Wäsche der Wagen erfolgte in Nachtschicht mit sechs bis sieben Kollegen, wobei der Kläger seinen Wagen in der Nähe des Arbeitsplatzes abstellen konnte.
Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot gelten weiterhin
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der Erbschaftsteuerbefreiung
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 10. Dezember 2020 (Az. 3 K 420/20 Erb) entschieden.
Geld kann Schmerz nur lindern
Was der Verlust eines Menschen für seine Hinterbliebenen bedeutet, kann nicht in Geld bemessen werden. Das Hinterbliebenengeld ist daher auch kein Ausgleich für den Verlust eines Lebens. Es ist vielmehr eine Entschädigung für die Trauer und das seelische Leid, die durch den Verlust eines besonders nahestehenden Menschen ausgelöst werden.