Personalratsmitglieder müssen über die ihnen bei ihrer Personalratstätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen bewahren, soweit diese nicht offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen; diese Schweigepflicht gilt u. a. nicht gegenüber vorgesetzten Dienststellen.
Schadensersatzansprüche gegen beklagte Rechtsanwälte
In einem Zivilverfahren unter dem Aktenzeichen 16 O 3043/23 sind mit Urteil vom 26.11.2024 zwei in Sozietät verbundene Rechtsanwälte aus dem Landkreis Oldenburg und die gemeinsame Sozietät zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 59.075,64 EUR an eine ehemalige Mandantin verurteilt worden.
Überprüfung von Führerscheinen durch die Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“.
Kein Irrtum bei der Erbschaftsausschlagung
Ein rechtlich beachtlicher Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses liegt nur vor, wenn sich der Anfechtende in einem Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses befunden hat, dagegen nicht, wenn lediglich falsche Vorstellungen von dem Wert der einzelnen Nachlassgegenstände vorgelegen haben.
Ein Gefährte ist kein Hilfsmittel
Keine Aussetzung der Vollziehung bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung
Mit Beschluss vom 29. Oktober 2024 (Az. 3 V 1270/24 Ew,F) hat der 3. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich ist, welches sich im Streitfall jedoch nicht feststellen ließ.
Kioske dürfen nicht grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein
Das hat die 10. Kammer in ihrem heute zugestellten Beschluss vom 8. November 2024 betont. Die Stadt Aachen hatte einem Kioskbetreiber aus Aachen mit sofortiger Wirkung untersagt, seinen Kiosk weiterhin an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Der hiergegen gerichtete Eilantrag hatte keinen Erfolg.
Kein Erhalt der Agrardieselrückvergütung für Landwirte
Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich dafür aus, steuerliche Anreize für die Nutzung von alternativen Antriebsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft zu prüfen und lehnt zugleich die Forderung nach unveränderter Beibehaltung der Agrardieselrückvergütung nach Paragraf 57 Energiesteuergesetz ab.
Trotz Anspruch auf Kita-Platz – Gemeinde haftet nicht für private Betreuungskosten
Eine Gemeinde ist nicht ohne weiteres zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sie den Anspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen kann. Bevor die Eltern die Kosten für eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder erstattet bekommen, müssen sie vor dem Verwaltungsgericht auf Zuweisung des Kita-Platzes klagen.
Leistungsanträge – Doppelt hält besser
Ist unklar, ob Leistungsberechtigten ein Anspruch auf eine bestimmte Sozialleistung zusteht, kommt aber für den Fall, dass ein Anspruch auf diese Sozialleistung nicht besteht, ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung in Betracht, sollte auch diese andere Sozialleistung stets vorsorglich beantragt werden.
Auf die Anzahl der Follower kommt es nicht an
Kein Freibetrag für freiwillig krankenversicherte Betriebsrentner
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).
Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten immer einzelfallabhängig
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Dies hat am 5. November 2024 der 12. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R).