Es ist schon lange kein Impfdebakel mehr. Es grenzt bereits schon am Strafgesetzbuch und die Gerichte bestätigen dieser Regierung, dass es so nicht weiter gehen kann. Dies aber möchte man so und wie der Sozialticker es einst schon prophezeite … Leichensäcke liegen immer noch voll im Trend.
Autor: Sozialticker
Mit Socken in Haft – Verurteilung wegen Anbietens von Hehlerware
München/Berlin (DAV). Wer als Hehler versucht geklaute Ware weiterzuverkaufen, macht sich strafbar. Zwei Männer sind wegen gemeinschaftlicher Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung bzw. zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.
Eigentümerversammlung muss auch während Corona stattfinden
Frankfurt/Main/Berlin (DAV). Zu Beginn der Pandemie befand sich das ganze Land in einer Art Schockstarre – der erste Shutdown führte dazu, dass das öffentliche Leben weitgehend still stand. Zwischenzeitlich ist zwar leider keine Normalität eingetreten, aber in vielen Bereichen muss man mit den erforderlichen Einschränkungen weitermachen.
Schlüsseltausch auf Kosten des Mieters nur mit guten Grund
Bautzen/Berlin (DAV). Das kennt fast jeder – nach vielen Jahren der Mietzeit sollen alle Schlüssel zurückgegeben werden und die Suche beginnt. Die Anzahl der erhaltenen Schlüssel lässt sich anhand des Mietvertrages und/oder des Übergabeprotokolles bei Einzug noch nachvollziehen – nicht aber, wo all diese Schlüssel geblieben sein sollen.
BH, Slip & Co. … Widerruf möglich
Bei der Verbraucherzentrale landen immer wieder Beschwerden über Unternehmen, die die Rückgabe von online bestellter Unterwäsche aus hygienischen Gründen ablehnen. Doch Käufer:innen haben auch nach der Anprobe ein Widerrufsrecht. Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welche Regelungen gelten und was Betroffene tun können, wenn Anbieter das Widerrufsrecht nicht akzeptieren.
Brustkrebsnachsorge – Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen
Feststellung einer luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit
Kein Verbot nicht dringlicher Behandlungen in Krankenhäusern
Berlin (DAV). Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Pandemie hat das Land Berlin Notfallkrankenhäusern untersagt, nicht dringliche Behandlungen durchzuführen. Dafür hat das Land aber keine Kompetenz. Für die angestrebte Freihaltung von Krankenhauskapazitäten gibt es keine Ermächtigungsgrundlage. Angesichts der Einnahmeausfälle für den Krankenhausbetreiber konnte diese Anordnung auch im Eilverfahren angegriffen werden.
Erbeinsetzung eines Betreuers
Im Dezember 2004 erlitt ein damals 85-jähriger Mann einen schweren Schlaganfall. Neben einer Halbseitenlähmung hatte er erhebliche psychische Ausfallerscheinungen. Er war nicht orientiert, wusste nicht, dass er sich im Krankenhaus befand und musste zeitweise fixiert werden.
Fahrer riskiert beim Verlassen der Unfallstelle den Verlust des Kaskoschutzes
Verlässt der Fahrer eines an einem Unfall beteiligten Fahrzeugs den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung über den Unfall zu informieren, kann hierdurch die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegte Wartepflicht verletzt werden und dies zur Folge haben, dass die Kaskoversicherung den Schaden nicht regulieren muss.
Anspruch auf Laptop oder Tablet im Home-Schooling
Während einer coronabedingten Schulschließung haben Schüler*innen, die Arbeitslosengeld II beziehen, einen Anspruch auf die Anschaffungskosten für ein internetfähiges Endgerät. Der Anspruch besteht grundsätzlich für jedes in einem Haushalt lebende Kind, sofern es auf die Benutzung eines Computers für die Teilnahme am Schulunterricht angewiesen ist.
Polizist versetzt sich selbst in den Dienst – Dienstunfall
Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 2021 der Klage eines Polizeibeamten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, einen Dienstunfall anzuerkennen, nachdem sich der Beamte selbst „in den Dienst versetzt“ hatte.