Die von der Ortsgemeinde zur Abrechnung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gebildeten Abrechnungseinheiten sind unwirksam. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 15. April 2024 entschieden.
Abrechnungseinheiten für wiederkehrende Beiträge
7. Mai 2024 3. Mai 2024