Die 2. Kammer des Arbeitsgerichtes Bonn hat mit Urteil vom 24.04.2024 die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen.
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
30. Mai 2024 29. Mai 2024