Der Nachweis der Fachkunde für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten in leitender Funktion setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes
4. Mai 2024 3. Mai 2024