Die Stadt Kalkar darf das Wochenendhausgebiet Oybaum nicht in Wohnbauflächen umwandeln, um so eine rechtswidrige Dauerwohnnutzung zu legalisieren. Der geplanten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans stehen die Ziele der übergeordneten Regionalplanung entgegen.
Auch künftig kein erlaubtes Dauerwohnen im Wochenendhausgebiet
29. Mai 2024 29. Mai 2024