Das Sozialgericht Hannover hat am 31. Januar 2024 entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse verpflichtet ist, einem Krankenhaus die Behandlungskosten in Höhe von ca. 20.000,00 € für einen entwichenen Häftling zu erstatten.
Gesetzliche Krankenkasse muss Behandlungskosten für entwichenen Häftling erstatten
9. Mai 2024 9. Mai 2024