EU-Ausländer: Folgen der Verlustfeststellung

11. Juli 2020

Hat die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts festgestellt, fehlt der für die Gewährung von SGB II-Leistungen erforderliche gewöhnliche Aufenthalt trotz paralleler verwaltungsgerichtlicher Klage. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) in seinem Beschluss vom 20.02.2020 entschieden (Az. L 19 AS 2035/19 B ER).

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