Der langjährige 1. Vorsitzende des Eschweger Sozialvereins ARCA Soziales Netzwerk e.V., der 57-jährige Herr Thomas Kallay aus Eschwege, Nordhessen, der selbst langjährig chronisch schwer krank und schwerbehindert und deshalb seit 2014 Rentner wegen voller Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze ist, hat nun nach vollzogenem Klagewegen vor der deutschen Sozialgerichtsbarkeit zwei Beschwerden von Verfassungswegen an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe eingereicht, bezogen auch den Rechtsbereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Die Beschwerden betreffen analog aber auch den Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches II (SGB II, Hartz-IV), da bei beiden Rechtsbereichen die Regelleistungsbemessung identisch ist.
Verfassungsbeschwerde wegen grundgesetzlich widriger Verweigerung einer korrekten Regelleistungsbemessung im SGB II / SGB XII – Corona-Beihilfe
6. Juli 2020 6. Juli 2020