Nachtzuschläge in der Süßwarendindustrie – Klagen erfolglos

2. Juli 2020

Die 1. und 3. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen – Gerichtstag Heinsberg – haben am 25.06.2020 etwa 130 Klagen auf Zahlung höherer Nachtarbeitszuschläge abgewiesen. Die klagenden Arbeitnehmer von zwei Süßwarenherstellern hatten sich auf die Unwirksamkeit einer entsprechenden Regelung im Bundesmanteltarifvertrag für die Süßwarenindustrie vom 14.05.2007 berufen.

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