Das unkontrollierte Umherlaufen von Hunden als Reaktion auf das Zusammentreffen mit anderen Hunden stellt eine typische tierische Verhaltensweise dar, so dass der Hundehalter haftet, wenn infolge des so entstandenen „Hundegetümmels“ ein Schaden entsteht.
Tag: 5. Februar 2020
Verwaltungspraxis bei Heimkostenbeiträgen rechtswidrig
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat die Praxis der Doppelbescheidung durch Heranziehungsbescheid für rechtswidrig erklärt. Wenn ein Ehegatte im Heim gepflegt werden muss, trägt das Sozialamt dem Grunde nach die Kosten. Bei der genauen Ermittlung der Kostenhöhe rechnet es das Einkommen der Eheleute auf die Heimkosten an und zahlt danach nur die ungedeckten Restkosten.
Wohngeld ist im Zuflussmonat auf ALG II anzurechnen
Grundsätzlich gilt im ALG II-Bezug: Alle Einkünfte sind in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen – also im Regelfall auf dem Konto des Leistungsempfängers eingehen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt für den Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag soll Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermeiden und dies kann er aufgrund des Monatsprinzips im SGB II nur, wenn er in dem jeweiligen Monat, für den er bestimmt ist, zufließt und auch in diesem berücksichtigt wird (BSG, Urteil vom 25.10.2017, B 14 AS 35/16 R).