Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom 5. Februar 2020 entschieden, dass Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte mit Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten haben, die auch jedwede Randzeiten abdecken.
Kein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung
17. Februar 2020 14. Februar 2020