Frankfurt/Berlin (DAV). Der Bürgermeister einer Gemeinde darf nicht ein Privatunternehmen mit Geschwindigkeitsmessungen beauftragen. Die Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, die nur die Polizei übernehmen darf.
Nur Polizei darf Geschwindigkeit messen
3. Februar 2020 31. Januar 2020