Förderung der Tagespflege auch durch eine Kollegin der Mutter

4. Februar 2020

Die Betreuung eines einjährigen Kindes in einer Großtagespflegestelle, in der neben der Mutter des Kindes eine zweite Tagespflegeperson tätig ist, schließt die Förderung nicht von vornherein aus, wenn das Kind rechtlich und tatsächlich ausschließlich dieser anderen Tagespflegeperson zugewiesen ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit nunmehr bekanntgegebenem Eilbeschluss vom 29. Januar 2020 entschieden.

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