Potsdam/Berlin (DAV). Ein Hausarzt mit einem vollen Versorgungsauftrag kann nicht noch einen weiteren halben wahrnehmen. Über diese Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juni 2019 (AZ: L 24 KA 39/17) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Hausarzt: Mehr als ein voller Versorgungsauftrag ist nicht möglich
25. Februar 2020 21. Februar 2020