Hausarzt: Mehr als ein voller Versorgungsauftrag ist nicht möglich

21. Februar 2020

Potsdam/Berlin (DAV). Ein Hausarzt mit einem vollen Versorgungsauftrag kann nicht noch einen weiteren halben wahrnehmen. Über diese Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Juni 2019 (AZ: L 24 KA 39/17) informiert die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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