Konstanz/Berlin (DAV). Bei einem Unfall mit Totalschaden macht die gegnerische Versicherung oft ein höheres Angebot für das Unfallfahrzeug, das so genannte Restwertangebot. Ein Unfallgeschädigter darf aber auf das Restwertangebot eines anerkannten Sachverständigenbüros vertrauen. Er muss auch nicht auf ein höheres Angebot der Versicherung warten.
Restwertangebot der gegnerischen Versicherung bei Verkehrsunfall
29. Februar 2020 27. Februar 2020