Während des Sommerurlaubs mit ihren Eltern fuhr ein achtjähriges Kind – welches bereits seit seinem fünften Lebensjahr mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt – auf einer Uferpromenade mit dem Fahrrad. Die Eltern gingen in Ruf- und Sichtweite einige Meter zu Fuß hinter dem Kind.
Achtjährige können haftbar sein
21. Februar 2020 21. Februar 2020