Hartz IV KdU – fernab der Realität unter steter Willkür

10. Februar 2020

Was ist angemessen? „Angemessen“ – im Sinne vom SGB II – wäre wohl, wenn ein „Rangnieder gemachtes Wesen“ nicht mehr in seinem bisherigen Leben erarbeiten sollte, als sein neuer „Halter“ es jemals schaffen würde. Und selbst wenn, dann wird eben dieses kleine „Reich“ zum Überlebenskampf gewandelt und die dann anfallenden Kosten mit kurioser „Angemessenheit“ -durch Unterfinanzierung enteignet.

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