Wann kann angenommen werden, dass ein Fahrzeugführer die Bedienfunktion seines Mobiltelefons bestimmungsgemäß nutzt? Mit dieser Frage hatte sich der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm in einem Beschluss vom 28.02.2019 zu befassen.
Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen werden?
9. Februar 2020 7. Februar 2020