Geschenkt ist geschenkt – wiederholen ist ge…stattet

14. Februar 2020

Regelmäßige Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau können zurückgefordert werden, wenn der Schenker selbst bedürftig ist. Der u.a. für Erbrecht und Schenkungsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat durch Urteil vom 13. Februar 2020 (Az. 6 U 76/19) entschieden, dass über mehrere Jahre monatlich geleistete Zahlungen an Familienangehörige zum Kapitalaufbau keine „privilegierten Schenkungen“ im Sinne von § 534 BGB darstellen und der Sozialhilfeträger diese deshalb von den beschenkten Familienangehörigen zurückfordern kann, wenn der Schenker selbst bedürftig wird und deshalb Leistungen von einem Sozialhilfeträger bezieht.

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Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

14. Februar 2020

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist aufzuheben, wenn die Tagespflegeperson es an der notwendigen Kooperationsbereitschaft und Transparenz gegenüber den Erziehungsberechtigten fehlen lässt. Das hat das Oberverwaltungsgericht gestern per Eilbeschluss entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

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