Störung der Totenruhe rechtfertigt nicht unbedingt fristlose Kündigung

4. Februar 2020

Eine Kirchengemeinde im Bergischen Land durfte einem Friedhofsgärtner nicht nach 25 Jahren fristlos kündigen, weil dessen Mitarbeiter sich im Umgang mit einer Leiche strafbar gemacht hat. Dies hat der 21. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf am 26. November 2019 entschieden (Aktenzeichen I-21 U 38/19).

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