Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück hat in einer aktuellen Entscheidung die Anforderungen an die sog. Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) präzisiert. Diese Vorschrift erlaubt dem Vermieter einer Wohnung, den Mietvertrag zu kündigen, wenn er nur so die Immobilie wirtschaftlichen verwerten kann und ihm durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen.
Verwertungskündigung einer Mietwohnung
16. Februar 2020 14. Februar 2020