Bundessozialgericht, Urteil vom 5. September 2019 (B 8 SO 20/18.R). § 18 Abs. 1 SGB XII soll einen niedrigschwelligen Zugang zur Sozialhilfe sicherstellen. Es reicht hier deshalb für die Vermittlung der erforderlichen Kenntnis gegenüber dem Sozialhilfeträger aus, wenn eine Notlage über Dritte (wie z. B. Angehörige einer pflegebedürftigen Person) an das Sozialamt herangetragen wird.
Kommentierte Gerichtsentscheidungen – Teil 21
23. Februar 2020 21. Februar 2020