Zu diesem Thema ist auf folgende Leserzuschrift hinzuweisen: Das BVerfG hat in „1 BvL 7/16“ ein fast schon schizophrenes Urteil editiert. Richtig ist, dass vielfach betont wird, dass auch „Schuld“ oder „unvernünftiges Verhalten“ NICHT den Verlust der Menschenwürde nach sich ziehen.
1 BvL 7/16 – ein fast schon schizophrenes Urteil
14. Februar 2020 14. Februar 2020