Unfall zwischen Abbieger und Motorrad

25. Mai 2019

Hamburg/Berlin (DAV). Wer in ein Grundstück einfahren will, muss die Gegenfahrbahn besonders vorsichtig überqueren. Kommt es zu einem Unfall, spricht der Anscheinsbeweis gegen den Querenden. Ist an dem Unfall ein Motorrad beteiligt, gilt für dieses keine höhere Betriebsgefahr. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 14. September 2018 (AZ: 306 O 15/18).

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