Leipzig/Berlin(DAV). Die Bundesagentur für Arbeit muss einem afghanischen Flüchtling Berufsausbildungsbeihilfe gewähren, auch wenn dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Eine Voraussetzung dabei ist, dass er seinen Unterhalt maßgeblich mit seinem Lohn bestreitet.
Afghanischer Flüchtling erhält Berufsausbildungsbeihilfe
22. Mai 2019 21. Mai 2019