Rechtmäßigkeit der Anordnung der Außerbetriebsetzung eines Diesel-Fahrzeuges

23. Mai 2019

Fahrzeuge ohne Software-Update sind nicht vorschriftmäßig im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und dürfen deshalb außer Betrieb gesetzt werden. Die 5. Kammer wies die Klage eines Fahrzeughalters gegen den Landkreises Holzminden ab, der dem Kläger mit Bescheid vom 20.02.2018 den Betrieb seines Fahrzeugs untersagt, ihn zur Außerbetriebsetzung und Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Fahrzeugscheins bzw. der Betriebserlaubnis und Kennzeichenschilder aufgefordert und zugleich die zwangsweise Stilllegung des Fahrzeugs angedroht hatte.

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