Nürnberg/Berlin (DAV). Parkt ein Autofahrer unerlaubt in einer mobilen Halteverbotszone, muss er die Abschleppkosten übernehmen. Das gilt auch dann, wenn das nächstgelegene Verkehrsschild auf der anderen Straßenseite oder hinter ihm aufgestellt ist, warnt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Sie verweist dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 26. Oktober 2018 (AZ: 5 K 782/18.KO).
Mobile Halteverbotszone – Autofahrer muss auf Verkehrsschilder achten
11. Mai 2019 10. Mai 2019