Ein Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis besteht nicht, wenn es eine Alternativtherapie gibt. Dies hat das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 15.04.2019 (Aktenzeichen 46 KR 455/18) entschieden.
Kein Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis bei Alternativtherapie
24. Mai 2019 23. Mai 2019