Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Kfz durch elektronische Öffner

25. Mai 2019

Frankfurt/Berlin (DAV). Üblicherweise haftet die Hausratsversicherung, wenn Dinge aus einem Auto gestohlen werden. Fehlen aber Aufbruchspuren, wird es für den Geschädigten schwierig: Wenn die Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben, muss der Bestohlene beweisen, dass der Pkw verschlossen war.

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