Frankfurt/Berlin (DAV). Üblicherweise haftet die Hausratsversicherung, wenn Dinge aus einem Auto gestohlen werden. Fehlen aber Aufbruchspuren, wird es für den Geschädigten schwierig: Wenn die Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben, muss der Bestohlene beweisen, dass der Pkw verschlossen war.
Kein Versicherungsschutz bei Diebstahl aus Kfz durch elektronische Öffner
27. Mai 2019 25. Mai 2019