Wer als Arbeitnehmer ein Darlehen zurückzahlen muss, versichert sich oftmals für den Fall, dass er arbeitslos wird. Die Versicherung muss aber grundsätzlich nicht zahlen, wenn der Darlehensnehmer sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat. Ob das auch dann gilt, wenn er zu einer solchen Kündigung gezwungen wurde, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Zur Kündigung gezwungen – Ist die Kreditschuld versichert?
3. Mai 2019 2. Mai 2019