Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und im Ausland für eine Terrormiliz kämpfen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (19/9736) vor.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
4. Mai 2019 4. Mai 2019