Ein Sozialhilfeberechtigter, der keinen Antrag auf Zahlung von Sozialhilfe stellt, kann nicht die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.
Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bei fehlender Beantragung von Sozialhilfe
28. Oktober 2021 26. Oktober 2021