Keine Auszahlung bei gelochten Sparbüchern

14. Oktober 2021

Frankfurt/Berlin (DAV). Ist ein Sparbuch gelocht, weist dies auf die Entwertung hin, und dass der Sparbetrag bereits ausgezahlt wurde. Man hat mit einem gelochten Sparbuch keinen Anspruch auf Auszahlung gegen die Bank. Dies folgt einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 23. Dezember 2019 (AZ: 29 C 4021-19 (46)).

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