Würzburg/Berlin (DAV). Schülerinnen und Schüler müssen die von der Schule bereitgestellten Coronatests verwenden. Sie können nicht stattdessen selbstbeschaffte Speichel-Tests nutzen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 5. Oktober 2021 (AZ: W 8 E 21.1182), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de mitteilt.
Keine Verwendung selbstbeschaffter Corona-Tests in Schule
31. Oktober 2021 29. Oktober 2021