Bremen/Berlin (DAV). Der Erwerb von Eigentum zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich. Es empfiehlt sich daher immer, alle möglichen Unterlagen einzusehen, seien es Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne, Beschlusssammlungen und ähnliches. Was aber gilt in Zeiten des Datenschutzes? Kann jeder jede Information bekommen?
Miteigentümer darf das Grundbuch einsehen
24. Oktober 2021 14. Oktober 2021