Köln/Berlin (DAV). In einer Eigentümergemeinschaft zahlen die Eigentümer einen monatlichen Beitrag, das sogenannte Hausgeld. In der Regel existiert ein Wirtschaftsplan, aufgrund dessen die Eigentümer einen monatlichen Vorschuss an die Gemeinschaft zahlen, aus dem die laufenden Kosten der Liegenschaft, gezahlt werden und die endgültig im Rahmen einer Jahresabrechnung verrechnet werden.
Instandhaltung kann auch für andere Maßnahmen verwendet werden
17. Oktober 2021 14. Oktober 2021