Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 29.04.2021 entschieden (10 K 2648/20).
Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen
13. Oktober 2021 12. Oktober 2021