Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen

12. Oktober 2021

Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 % den Gewinn mindern. Dies hat der 10. Senat des Finanzgerichts Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 29.04.2021 entschieden (10 K 2648/20).

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