SGB II / SGB XII: Regelleistung 2022 verfassungswidrig

10. Oktober 2021

Es soll deshalb nicht erneut bei der Regelleistung 2022 diese Analyse großteilig wiederholt, sondern auf den Artikel zur Regelleistung 2021 verwiesen werden. Dieser Verweis ist durchaus notwendig, da die Ermittlung der Regelleistung 2021 als Ausgangsbasis in die Regelleistung 2022 eingeht, da die Regelleistung 2022 ermittelt wird durch die Inflationierung der Regelleistung 2021 (§ 28a Abs. 2 SGB XII).

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