Gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen erbrachte Leistungen einer selbstständigen Hygienefachkraft sind nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL umsatzsteuerfrei. Dies hat der 15. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 1. Juni 2021 (Az. 15 K 2712/17 U ) entschieden.
Leistungen einer Hygienefachkraft sind umsatzsteuerfrei
29. Oktober 2021 24. Oktober 2021