Köln/Berlin (DAV) – Auch wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, muss der Fahrer aufpassen, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen. Bei einem leichtfertig verursachten Unfall kann die Feuerwehr dann allein haften.
Mit Martinshorn und Blaulicht – Feuerwehr kann bei Unfall haften
15. Oktober 2021 14. Oktober 2021